AGB für Unternehmen
Bedingungen der DRO GmbH für Beratung, Analyse und operative E-Commerce-Unterstützung unter der Marke AGILIVIS gegenüber Unternehmen. Sie gelten, wenn ein individuelles Angebot auf diese Fassung verweist.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen der DRO GmbH, Hauptstrasse 91, 75217 Birkenfeld, die unter der Marke AGILIVIS auftritt (nachfolgend „AGILIVIS“), und ihren Auftraggebern über Beratung, Analyse und operative Unterstützung im E-Commerce, insbesondere für den Verkauf über Amazon und OTTO.
AGILIVIS schließt entgeltliche Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Die Angaben zum Unternehmen des Auftraggebers werden vor dem Angebot geklärt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn AGILIVIS ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. Vertragsschluss, Einbeziehung und Vorrang
Über die Website agilivis.com kommt kein Vertrag zustande. Sie enthält keine Bestell-, Buchungs- oder Bezahlfunktion; die Darstellung der Leistungen ist unverbindlich. Anfragen und das kostenlose Vorgespräch begründen keinen kostenpflichtigen Auftrag und keine Zahlungspflicht.
Ein Vertrag entsteht erst, wenn AGILIVIS ein individuelles Angebot mit Leistungsbeschreibung in Textform übermittelt und der Auftraggeber es in Textform annimmt.
Diese AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn das Angebot auf sie unter Angabe ihrer Fassung verweist und sie dem Auftraggeber vor Auftragserteilung zugänglich gemacht wurden, in der Regel als Datei zusammen mit dem Angebot. Ihre Veröffentlichung auf der Website allein bezieht sie nicht in einen Vertrag ein.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB). Es gilt folgende Rangfolge: individuelle Vereinbarungen und das Angebot mit Leistungsbeschreibung, für die Verarbeitung personenbezogener Daten ein etwa abgeschlossener Vertrag zur Auftragsverarbeitung, danach diese AGB.
3. Leistungsumfang
Inhalt und Umfang der Leistungen, betroffene Plattformen und Bereiche, Form der Ergebnisse, Termine und Vergütung ergeben sich aus dem Angebot. Mögliche Leistungsformen sind insbesondere ein Account-Kurzcheck, ein Account-Audit, stundenweise Unterstützung bei einzelnen Aufgaben, ein abgegrenztes Projekt und die laufende Betreuung vereinbarter Aufgaben.
Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs erbringt AGILIVIS nur nach vorheriger Abstimmung. Änderungen von Umfang, Terminen oder Vergütung vereinbaren die Parteien gemeinsam in Textform; einseitige Änderungen sind ausgeschlossen.
AGILIVIS kann eigene Werkzeuge und Auswertungen zur Leistungserbringung einsetzen. Ein eigener Zugang des Auftraggebers zu dieser Software ist nur geschuldet, wenn er im Angebot ausdrücklich vereinbart ist.
AGILIVIS erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Hinweise etwa zu Marktplatzrichtlinien, Kennzeichnungspflichten, Marken oder Umsatzsteuer beruhen auf praktischer Erfahrung und ersetzen keine Prüfung durch dazu befugte Berater.
4. Dienstleistungen und vereinbarte Ergebnisse
Beratung, Analyse, Einordnung und die laufende Betreuung vereinbarter Aufgaben erbringt AGILIVIS als Dienstleistung (§ 611 BGB). Geschuldet ist eine sorgfältige und fachgerechte Tätigkeit, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.
Verpflichtet sich AGILIVIS im Angebot, ein bestimmtes, abgrenzbares Ergebnis herzustellen – etwa ausgearbeitete Listingtexte, eine Kampagnenstruktur oder einen Auditbericht mit vereinbartem Inhalt –, gelten für diesen Teil die Vorschriften über den Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) einschließlich Abnahme und gesetzlicher Mängelrechte. Das Angebot soll solche Ergebnisse und ihre vereinbarte Beschaffenheit ausdrücklich benennen.
Maßgeblich für die rechtliche Einordnung ist der tatsächlich vereinbarte Leistungsinhalt, nicht allein die Bezeichnung im Angebot.
5. Plattformen, Dritte und Ergebnisse
Umsatz, Gewinn, Rankings, Sichtbarkeit und Werbeergebnisse hängen von vielen Faktoren ab, die AGILIVIS nicht beherrscht, etwa Nachfrage, Wettbewerb, Preisgestaltung, Lieferfähigkeit und die Systeme der Plattformen. AGILIVIS sagt solche Kennzahlen nicht zu, es sei denn, dies ist im Angebot ausdrücklich vereinbart.
Entscheidungen von Amazon, OTTO und anderen Dritten, zum Beispiel über Freischaltungen, Markenregistrierungen, Kategoriefreigaben, Sperrungen oder Richtlinienänderungen, kann AGILIVIS nicht zusagen.
Die Pflicht von AGILIVIS zu sorgfältiger Leistung und die Rechte des Auftraggebers bei vereinbarten Ergebnissen nach Ziffer 4 bleiben unberührt.
6. Zuständigkeiten und Mitwirkung
Der Auftraggeber stellt die für die Leistung erforderlichen Informationen, Daten, Unterlagen, Produktangaben und Medien rechtzeitig und in verwertbarer Form bereit. Er stellt sicher, dass er zur Überlassung und zur vorgesehenen Nutzung berechtigt ist.
Der Auftraggeber bleibt als Verkäufer auf der jeweiligen Plattform für sein Angebot, seine Produkte und die zugrunde liegenden Produktangaben verantwortlich und trifft die geschäftlichen Entscheidungen. AGILIVIS bereitet Entscheidungen vor, begründet Empfehlungen und setzt vereinbarte Maßnahmen um. Die Verantwortung von AGILIVIS für die sorgfältige Erbringung der eigenen Leistungen bleibt unberührt.
AGILIVIS prüft übergebene Daten auf erkennbare Lücken und Widersprüche und kennzeichnet Ergebnisse, die auf unvollständigen oder unklaren Daten beruhen. Fehlt eine erforderliche Mitwirkung, weist AGILIVIS darauf hin; davon abhängige Termine verschieben sich angemessen. Die gesetzlichen Rechte beider Seiten bleiben unberührt.
7. Zugänge zu Plattform- und Werbekonten
Soweit Arbeiten in Konten des Auftraggebers vereinbart sind, richtet der Auftraggeber dafür einen eigenen Benutzerzugang mit den für die Aufgabe erforderlichen Rechten ein, zum Beispiel über die Benutzerverwaltung von Amazon Seller Central, Amazon Ads oder des OTTO-Partnerportals. Inhaber-, Haupt- oder Zahlungszugangsdaten fordert AGILIVIS nicht an.
Der Auftraggeber bleibt Inhaber seiner Konten und kann Zugänge jederzeit einschränken oder entziehen. AGILIVIS hält Zugangsdaten geheim, nutzt Zugänge nur für die vereinbarten Aufgaben und beachtet dabei die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform.
Bei Vertragsende nutzt AGILIVIS die Zugänge nicht weiter; der Auftraggeber entzieht sie oder AGILIVIS gibt sie, soweit technisch möglich, selbst zurück.
8. Freigaben, Werbebudgets und Drittkosten
Maßnahmen in Konten des Auftraggebers nimmt AGILIVIS nur im vereinbarten Rahmen vor. Maßnahmen mit Kostenfolge oder wesentlicher Außenwirkung – etwa neue Kampagnen, Budget- und Gebotsrahmen, Preisänderungen oder das Löschen von Angeboten – bedürfen der vorherigen Freigabe des Auftraggebers in Textform, soweit das Angebot keinen konkreten Handlungsrahmen festlegt.
Werbebudgets, Plattform- und Verkaufsgebühren sowie sonstige Kosten Dritter trägt der Auftraggeber unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Anbieter. Sie sind nicht Teil der Vergütung von AGILIVIS, soweit nichts anderes vereinbart ist. AGILIVIS stellt Budgets und Gebote nur innerhalb des freigegebenen Rahmens ein; die Abrechnung durch die Plattform richtet sich nach deren Bedingungen.
Schweigen des Auftraggebers gilt nicht als Freigabe.
9. Vergütung
Höhe und Art der Vergütung – etwa Festpreis, Stundensatz oder monatliche Vergütung für laufende Betreuung – sowie Abrechnungszeitpunkte, Zahlungsbedingungen und erstattungsfähige Auslagen ergeben sich aus dem Angebot. Auf der Website werden keine verbindlichen Preise angegeben.
Bei Abrechnung nach Aufwand rechnet AGILIVIS auf Grundlage des vereinbarten Stundensatzes und des nachvollziehbar dokumentierten Zeitaufwands ab. Vorauszahlungen oder Abschläge sind nur geschuldet, wenn sie im Angebot vereinbart sind. Ist kein Zahlungszeitpunkt vereinbart, gelten die gesetzlichen Regelungen.
Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Änderungen der Vergütung während eines laufenden Vertrags gelten nur, wenn beide Seiten sie vereinbaren.
10. Vertraulichkeit und Referenzen
Beide Seiten behandeln nicht öffentliche Informationen der anderen Seite, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich – insbesondere Umsatz-, Kosten-, Werbe-, Lieferanten- und Kontodaten – und nutzen sie nur zur Durchführung des Vertrags.
Das gilt nicht für Informationen, die ohne Verstoß gegen diese Pflicht öffentlich bekannt sind oder werden, die der empfangenden Seite bereits rechtmäßig bekannt waren oder die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflichten offengelegt werden müssen. Eine Weitergabe an zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater ist zulässig.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt über das Vertragsende hinaus, solange die Informationen vertraulich sind. Eine Nennung des Auftraggebers als Referenz, die Verwendung seines Logos oder eine Fallstudie erfolgen nur mit seiner vorherigen Zustimmung in Textform.
11. Datenschutz
Soweit AGILIVIS im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, etwa Bestell- oder Kundendaten aus Plattformkonten, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. AGILIVIS beschränkt den Zugriff auf solche Daten auf das für die Aufgabe Erforderliche.
Daten und Unterlagen des Auftraggebers nutzt AGILIVIS nur für den jeweiligen Auftrag und nicht für eigene Zwecke außerhalb des Auftrags, etwa für die Entwicklung eigener Software oder für Vergleichsauswertungen, sofern dies nicht gesondert vereinbart ist.
Kontakt-, Vertrags- und Abrechnungsdaten verarbeitet die DRO GmbH in eigener Verantwortung zur Anbahnung, Durchführung und Abrechnung der Zusammenarbeit. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung auf agilivis.com.
12. Nutzungsrechte
An Ergebnissen, die AGILIVIS für den Auftraggeber erstellt – etwa Texte, Konzepte, Auswertungen, Kampagnenstrukturen und Grafiken –, erhält der Auftraggeber die Nutzungsrechte, die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlich sind. Er darf die Ergebnisse insbesondere zeitlich und räumlich unbeschränkt für eigene geschäftliche Zwecke nutzen, auf seinen Verkaufskanälen veröffentlichen, bearbeiten und durch von ihm Beauftragte nutzen lassen.
Weitergehende Rechte, zum Beispiel ausschließliche Rechte oder die Weitergabe an Dritte zur eigenständigen Verwertung, bedürfen einer Vereinbarung im Angebot. Die Rechte gehen mit vollständiger Bezahlung der jeweiligen Leistung endgültig über; die vertragsgemäße Nutzung ist bereits vorher gestattet.
Vorbestehende Methoden, Vorlagen, Werkzeuge, Software und allgemeines Know-how von AGILIVIS verbleiben bei der DRO GmbH. Soweit sie in Ergebnissen enthalten sind, darf der Auftraggeber sie als Teil dieser Ergebnisse im vorstehenden Umfang nutzen. Für Inhalte Dritter, etwa lizenzierte Bilder oder Schriften, gelten deren Lizenzbedingungen; AGILIVIS weist auf solche Inhalte hin.
Vom Auftraggeber überlassene Materialien bleiben bei ihm. AGILIVIS darf sie nur zur Durchführung des Vertrags nutzen.
13. Haftung
AGILIVIS haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in allen anderen Fällen, in denen die Haftung gesetzlich zwingend nicht beschränkt werden kann.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der DRO GmbH.
14. Laufzeit und Beendigung
Einmalige Leistungen wie Kurzcheck, Audit, Einzelaufgabe oder Projekt enden mit ihrer vollständigen Erbringung. Laufzeit und Kündigungsfristen einer laufenden Betreuung ergeben sich aus dem Angebot; ist dort nichts vereinbart, gelten die gesetzlichen Kündigungsregeln. Eine automatische Verlängerung gilt nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart ist.
Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie sonstige gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
Bei Vertragsende übergibt AGILIVIS dem Auftraggeber die bis dahin erstellten und vergüteten Arbeitsergebnisse und gibt überlassene Unterlagen zurück oder löscht sie, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
15. Fassungen und Änderungen dieser AGB
Eine neue Fassung dieser AGB gilt nur für Verträge, die nach ihrer Übermittlung unter Verweis auf diese Fassung geschlossen werden. Für bestehende Verträge gilt sie nur, wenn beide Seiten dies ausdrücklich in Textform vereinbaren. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
Maßgeblich ist die deutsche Fassung.
16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Vorschriften, von denen nach dem anwendbaren Recht nicht durch Vereinbarung abgewichen werden kann, bleiben unberührt.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der DRO GmbH. AGILIVIS kann auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers klagen. In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Ist eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Fassungsstand: 24. September 2026